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Federation des Union des Consuls Honoraires en Europe


DIE ROLLE DER F.U.C.H.E.
(VERBAND DER VEREINIGUNGEN DER
HONORARKONSULN IN EUROPA)

1. Die Entwicklung der Funktion eines Honorarkonsuls
Wie allen, nicht nur den Leuten vom Fach, bekannt, nimmt in allen Ländern die Funktion des Honorarkonsuls eine immer bedeutendere, wenn nicht sogar wesentliche, Rolle an innerhalb der internationalen Beziehungen. Das Wiener Abkommen vom 24.04.1963 ist hierfür ein Beweis, denn im Teil II unter "Bestimmungen in Bezug auf Honorarkonsuln" wird die Parität zwischen Honorarkonsuln und Berufskonsuln anerkannt. Viele europäische Staaten sahen sich aufgrund der hohen Kosten für die Aufrechterhaltung von Berufskonsulaten gezwungen, diese durch Honorarkonsulate zu ersetzen. Dafür zeugt die Tatsache, daß sich auch hochindustrialisierte Länder, die vor oder sofort nach dem letzeten Weltkrieg starke Einwanderungen, besonders aus Europa, verzeichnen konnten, die dann später in den 60er Jahren wieder aufhörten (wie Argentinien, Brasilien, Venezuela, Uruguay, U.S.A., etc.) sich heute der Hilfe von Honorarkonsuln bedienen. Außerdem sind auf der internationalen Szene –sowohl auf dem afrikanischen als auch dem asiatischen Kontinent – sehr viele neue, jetzt unabhängige Staaten aufgetreten die wegen mangelnder finanzielle Mittel, wenn nicht sogar wegen absoluter Armut, massive Auswanderungen ihrer Staatsangehörigen in andere Kontinente, besonders nach Europa, verzeichneten. Hieraus ergab sich für diese neuen Staaten das Bedürfnis einer angemessener Hilfestellung für ihre Mitbürger durch offizielle Vertretungen, die dann aufgrund ihrer Konstenfreiheit die nationale Wirtschaft nicht belasteten. Diese Vertretungen konnten dann nur durch Honorarkonsulate, eingerichtet werden. Der wachsende Bedarf an Vertretungen hatte für die schon bestehenden Honorarkonsulate, deren Amt zwar kostenträchtig aber auch angesehen ist, ein größeres Bedürfnis an Informations - und Erfahrungsaustausch zur Folge im Hinblick auf einen effizienteren Arbeitsablauf und eine erhöhte Absicherung ihrer Position.

2. Die nationalen Vereinigungen von Honorarkonsuln: Zweckbestimmung und Ziele
Es haben sich so in verschiedenen Ländern, sei es europäischen oder außereuropäischen, Organe gebildet, die keinen Gewinn erzielen wollen und keine politischen oder gewerkschaftlichen Ziele verfolgen, die ausschließlich die Kategorie der Honorarkonsul vertreten, unabhängig davon, zu welcher der 4 Klassen sie gehören (Art. 9 des Wiener Abkommens), die in den verschiedenen Amstbezirken der einzelnen Länder tätig sind. Diese Vereinigungen verfügen über Statuten, die es ihnen erlauben, durch ihre eigens gewählten Organe nachstehende Zeile zu erreichen: a) die Förderung eines besseren gegenseitigen Kennenlernens; b) die Erteilung von für die Arbeit eines Honorarkonsuls notwendigen Auskünften; c) die Wahrung der Würde und des Ansehens des Amtes eines Honorarkonsuls; d) Die Verwicklichung der im Wiener Abkommen enthaltenen Bestimmungen; e) sowohl im Wohnsitzland als auch außerhalb die Förderung jeglicher sozialer und kultureller Initiativen, um damit eine Wertsteigerung der Funktion und der Arbeit eines Honorarkonsuls zu erreichen.

3. Die Errichtung von nationalen Vereinigungen und Verbänden und die Gründung der F.U.C.H.E.
A) Durch nachstehende Gründungsurkunden und entspreckende Statute wurden mit der o.a. Zielsetzung gegründet:
am 26.02.1977 die Union der Honorarkonsuln in Italien (U.C.O.I.);
am 04.12.1982 die Union der Honorarkonsuln in Belgien;
am 15.04.1983 die Vereinigung der Honorarkonsuln in Argentinien (A.C.H.A.);
am 22.12.1984 die Vereinigung der Honorarkonsuln in Brasilien;
am 10.02.1995 die Union der Honorarkonsuln in Malta;
am 22.03.1995 die Vereinigung der Honorarkonsuln in Deutschland;
am 03.05.1995 die Union der Honorarkonsuln in San Marino;
am 19.07.1996 die Union der Honorarkonsuln in Frankreich.

B) Auf Anregung und Iniziative der U.C.O.I. (Union der Honorarkonsuln in Italien) wurde am 17. Juni 1995 beim Europa-Parlament in Brüssel die "Fédération des Unions des Consuls Honoraires en Europe" (F.U.C.H.E.) gegründet. In Anwesenheit von 60 Honorarkonsuln, die in den verschiedenen europäischen Ländern tätig sind, wurde bei dieser Gelegenheit einstimming in Gegenwart des Generalsekretärs des Europa-Parlaments, Enrico Vinci, das Statut gebilligt und für die ersten 3 Jahre zum Präsidenten des Verbandes der Generalsekretär der U.C.O.I. und Honorarkonsul von Japan und Malta in Neapel, RA Michele Di Gianni, zum Generalsekretär der Präsident der Vereinigung der Honorarkonsuln in Belgien, der italienische Honorarkonsul in Oostende, Dr. Willy Deswaef, zum Vize-Präsident der Vereinigung der Honorarkonsuln in Deutschland und Honorarkonsul von Norwegen in Hannover, Herr Jürgen Middendorff, gewählt.

C) Die F.U.C.H.E. hat ihren II. Kongreß am 17. Juni 1996 am Sitz des Europa-Parlaments in Strasburg abgehalten. Während der Arbeiten wurde durch die einzelnen nationalen Organe der Text eines "ethischen Kodex des Honorarkonsuls" genehmigt. Dieser war schon von der U.C.O.I. während ihrer XX Nationalversammlung am 02. Juni 1996 in Capri gebilligt worden (der Kodex wurde vom italienischen Außenministerium verfaßt und von dort an die in Rom akkreditierten ausländischen Vertretungen und die italianischen Botschaften im Ausland verteilt). Jedes answesende oder vertretene nationale Organ hat sich das Recht vorbehalten, den Text deises Kodexseinen eigennen satzungsgemäßen Organen zur Genehmigung vorzulegen. Bei dieser Sitzung hat der Kongreß gem. Art. 5 des Statuts zum Vizepräsidenten den Präsidenten der Vereinigung der Honorarkonsuln in Malta und Honorar-Generalkonsul von Panama in Valletta, Dr. John Gauci Maistre gewählt. Letztlich wurde beschlossen, den III. Kongreß der F.U.C.H.E. Ende des Frühjahrs 1997 beim Sitz der Europa-Union in Luxemburg zu halten. Am Nachmittag desselben Tages, dem 17. Juni 1996, konnten die Teilnehmer am II. Kongreß auf der Ehrentribüne des Europa-Parlaments der Eröffnung der Plenarsitzung beiwohnen. Der Präsident der Plenarsitzung, Klaus Hansch, hat bei dieser Gelegenheit die Honorarkonsuln in Europa begrüßt und dabei seine Freude darüber zum Ausdruck gebracht, daß diese zum zweiten Mal beim Europa-Parlament Aufnahme finden konnten.

4. Die Rolle der nationalen Organe im Rahmen Europas
Die von der F.U.C.H.E. schon zu Beginn ihrer Tätigkeit erzielten positiven Ergebnisse bedeuten außer einem guten Omen für die Zukunft schon jetzt für jede Vereinigung ein Antrieb, die eigene Präsenz in den entsprechenden Ländern zu verstärken, um so aus dem Verband eine lebendige und tatkräftige Wirklichkeit innerhalb der europäischen Institutionen zu machen. Es ist eine unbestreitbare Tatsache, daß die honorarkonsularischen Vertretungen dank ihres tatkräftigen Einsatzes - Seite an Seite mit den Berufskonsulaten - Aufgaben von grundlegendem Wert für die Europäische Gemeinschaft sowohl im sozialen als auch im kulturellen und wirtschaftlichen Bereich leisten. Die Anerkennungen, die die F.U.C.H.E. von höchster Stelle in Brüssel erhielt, sind das beste Zeugnis für das Interesse, das dort der wertvolle Beitrag genießt, den der Verbandes zur Verwirklichung der allen europäischen Nationen gemeinsamen sozialen Ziele leistet. Nicht zu vergessen ist auch die Rolle, die F.U.C.H.E. bei zwischenstaatlichen Beziehungen auf europäischer Ebene spielt. Die anstehende Gründung von konsularischen Vereinigungen in Osteuropa ermutigt dazu, den schon seit 2 Jahren beschrittenen Weg weiter zu beschreiten, mit dem Ziel, in nicht zu langer Zeit eine Einigung innerhalb der "Familie" der Honorarkonsuln zu finden, und das nicht nur in Europa.

5. Hin zu einer Welt-Organisation
Die wünschenswerte Annahme allgemeiner deontologischer Normen nach den Richtlinien des ethischen Kodex der U.C.O.I. in Strasburg durch die F.U.C.H.E. ist dazu bestimmt, einen ersten wichtigen Grundstein für die Wahrung des Ansehens und der Tätigkeit der Honorarkonsuln auf internationaler Ebene darzustellen. Die F.U.C.H.E. setzt sich zum Ziel - sobald die eigene Struktur in Europa gefestigt ist - die Einladung der honorarkonsularischen Vereinigungen in Südamerica (Brasilien und Argentinien) wahrzunehmen, um aktiv dazu beizutragen, die Gründung ähnlicher Vereinigungen wie in Europa in anderen Kontinenten zu fördern und auch dabei Hilfestellung zu leisten. Nur nach Uberwindung dieses Stadiums wird zu Beginn der 3. Jahrtausends die Gründung eines weltweiten Verbandes, der bei den Vereinten Nationen akkreditiert sein wird, in Angriff genommen werden.

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Kopie der Gründungsurkunden, von Statuten der Honorarkonsul-Vereinigungen in anderen Staaten und weitere Informationen sind erhältlich bei

Generalsekretariat der F.U.C.H.E.
Archimedesstraat 17, 8400 Oostende (Belgien)
Tel. +32 59 707546 - Fax + 32 59 706655

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